Beitritt

Hintergrundinformationen zum Vereinsbeitritt

“Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.” – Aristoteles (384 - 322 v. Chr.)

Satzungsauszug

§ 3 (2) Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Zunftrat zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Zunftrat entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.

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