Beitritt
Hintergrundinformationen zum Vereinsbeitritt
“Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.” – Aristoteles (384 - 322 v. Chr.)
Satzungsauszug
§ 3 (2) Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Zunftrat zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Zunftrat entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.
Downloads & Informationen
-
Dateien
In der Zunftversammlung vom 16.04.2024 wurden folgende Aufnahmegeühren und Mitgliedsbeiträge mit Wirksamkeite ab 2024 beschlossen:
Aufnahmegebühr (einmalig)
- Erwachsene: 0 EUR
- Familien: 0 EUR
- Passive 0 EUR
Mitgliedsbeitrag (für 12 Monate, jährlich im Voraus zu entrichten)
- Erwachsene: 50 EUR
- Familien: 90 EUR
- Passive 20 EUR
-
Dateien